Familien- und Erbrecht
Im Bereich des Familienrechts sind wir sowohl beratend wie auch bei der Vertretung im Rahmen familiengerichtlicher Streitverfahren tätig.
Ehescheidungen können nach geltendem Recht nur mit einem Anwalt durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für alle Folgesachen (Versorgungsausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich), sofern sie zusammen mit der Ehescheidung rechthängig gemacht werden. Aber auch unabhängig von der Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist die Einschaltung eines Anwalts zu empfehlen, wenn es um die Klärung unterhalts- und vermögensrechtlicher Ansprüche geht, da die gesetzlichen Vorgaben nur sehr allgemein, die Rechtsprechung dagegen sehr vielschichtig ist und nur von einem juristischen Fachmann überblickt werden kann.
Unser Leistungsangebot umfasst u.a.
- Vorbereitung und Durchführung von Scheidungsverfahren
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen aller Art (Kindesunterhalt,Ehegattenunterhalt vor und nach der Ehescheidung, Verwandtenunterhalt) sowie deren gerichtliche Durchsetzung
- Erhebung von Abänderungsklagen
- Vereinbarung von Umgangsregelungen
- Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen
- Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat
- Durchführung von Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs
- Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
Im Bereich des Erbrechts sind wir außerhalb des Notariats umfassend beratend und prozessführend in allen Fragen von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie bei Erbauseinandersetzungen tätig.