Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts sind wir im gewerblichen und privaten Miet- und Grundstücksrecht sowie im Makler- und Wohnungseigentumsrecht tätig:
Im Mietrecht stehen Fragen der Gestaltung von Wohnraummiet- und Gewerberaummietverträgen, der Durchsetzung bzw. Abwehr von Kündigungen, Modernisierungsmaßnahmen, Mieterhöhungen und von Haftungsansprüchen (Mängelbeseitigung, Mietminderung, Schadensersatz) sowie Fragen im Zusammenhang mit der zum 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform im Mittelpunkt unserer Beratung.
Im Grundstücksrecht beraten wir außerhalb des Notariats als Rechtsanwälte bei der Vorbereitung, beim Abschluss und bei der Abwicklung von Grundstücksverträgen sowie bei Haftungsfragen im Zusammenhang von verdeckten, verschwiegenen oder erst später aufgetretenen Mängeln. Einen Schwerpunkt bilden hier alle Fragen um das Erbbaurecht und Wohnungserbbaurecht.
Im Maklerrecht sind wir sowohl für Makler als auch Kunden hinsichtlich der Entstehung und der Verwirkung von Provisionsansprüchen sowie in der Gestaltung von Maklerverträgen und der allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
Im Wohnungseigentumsrecht arbeiten wir auch außerhalb des Notariats im Rahmen anwaltlicher Beratung und Vertretung für einzelne oder für eine Gesamthand der Wohnungseigentümer in strittigen Fragen sowie bei der Begründung neuer Vertragsverhältnisse.