Arbeitsrecht
Langjährige Tätigkeit im Arbeitsrecht hat dieses Fachgebiet zu einem der Schwerpunkte der Kanzlei gemacht.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen aller Größen und Branchen, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer/innen. Wir beraten beim Abschluss von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer/innen sowie bei Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder und entwerfen die entsprechenden Verträge. Wir begleiten bei der Störung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Entwürfe von Abmahnungen u.a.) und führen Arbeitsentgelt- und vornehmlich Kündigungsschutzprozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Unternehmensbereich entwerfen und verhandeln wir Interessensausgleichs- und Sozialpläne und bereiten Betriebsratsanhörungen bei beabsichtigten Kündigungen vor.