Gesellschaftsrecht

Außerhalb des Notariats begleiten wir als Rechtsanwälte die Durchführung und Gründung von Gesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH und AG). Die Gestaltung und Auslegung von Gesellschaftsverträgen bilden hierbei ebenso einen Schwerpunkt wie das Begleiten innergesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

Bei Veränderungen (Gesellschafterwechsel und –streit, Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Neugründung von Zweigniederlassungen u. a.) sowie im Rahmen von Umwandlungen (Ausgliederung, Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel) stehen wir Ihnen mit Fachkunde zur Seite und beraten Sie auch bei Bedarf in den angrenzenden Rechtsgebieten (etwa Arbeitsrecht oder Erbrecht im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen), soweit die aufgeworfenen Fragen in unsere Spezialisierung fallen.

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